Spenden

Unsere Museumsbahn finanziert sich zum einen aus den Fahrgelderlösen, durch den BMB-Vertrieb, aus den Mitgliedsbeiträgen, als auch zum Teil aus Fördergeldern der öffentlichen Hand. Allerdings sind wir als ehrenamtlich tätiger Verein auch auf Ihre Spenden angewiesen! Auch in Zeiten knapper Kassen verschlingt besonders die Streckenunterhaltung und die Restaurierung und Erhaltung unserer Fahrzeuge viel Geld!

Spenden und Zuwendungen an die Bergischen Museumsbahnen e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Bitte überweisen Sie Spendenbeträge unter dem Stichwort "Spende" und der Angabe Ihrer vollständigen Adresse auf dem Überweisungsauftrag (Name, Vorname und Wohnort unter der Rubrik "Kontoinhaber", Postleitzahl, Straße und Hausnummer unter der Rubrik "noch Verwendungszweck") auf unser Konto 909 564 bei der Stadtsparkasse Wuppertal, Bankleitzahl 330 500 00.
IBAN: DE48 3305 0000 0000 9095 64  / BIC: WUPSDE33XXX

Bitte verwenden Sie für Spendenzahlungen nur dieses Konto. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Ausstellung Ihrer Spendenquittung durch unseren Schatzmeister.

Wir danken Ihnen recht herzlich für Ihre Unterstützung!

Staatliche "Hilfen für Helfer"

Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung per Gesetz das ehrenamtliche Engagement finanziell aufgewertet und das Spendenrecht rückwirkend zum 1.Januar 2007 vereinfacht:

  • Für Spenden bis 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis.

  • Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden werden auf 20 Prozent der gesamten Einkünfte angehoben und vereinheitlicht.

  • Der Höchstbetrag von Ausstattungen für Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) wird generell (also nicht mehr nur im Gründungsjahr) von 307.000 Euro auf eine Million Euro angehoben.

  • Für ehrenamtliche Nebeneinkünfte bei mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen gibt es einen neuen Steuerfreibetrag von 500 Euro jährlich.

Auszug aus der "Haltestelle" Ausgabe 109, Seite 5, Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21.September 2007